Kanzlei Dr. Köhne
Die Kanzlei Dr. Köhne ist eine unabhängige deutsche Anwaltskanzlei und Nachfolger der Kanzlei bohnes Partnerschaft von Rechtsanwälten. Seit ihrer Gründung ist die Kanzlei für alle Unternehmen – von Inhaber geführten Firmen bis zu börsennotierten Aktiengesellschaften – in den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Gesundheitsrechts sowie des Automobilvertriebsrechts tätig.
Kernkompetenz der Kanzlei Dr. Köhne ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen aus allen Bereichen der Life Sciences Industrie. Dabei ist die Kanzlei schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, für Unternehmen aus der Pharma-, Lebensmittel-, Futtermittel- und Kosmetikbranche tätig.
Neben der Beratung und Prozessführung im Heilmittelwerbe-/Wettbewerbsrecht ist die Kanzlei umfangreich auf den Gebieten des Arzneimittelrechts, insbesondere in Zulassungs- und Erstattungsfragen, des Sponsoring (Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Dritten) sowie im (Produkt)haftungsrecht tätig.
Die enge Zusammenarbeit mit Mandanten und untereinander sowie die über viele Jahre angesammelte Erfahrung aus Beratung und einer Vielzahl erfolgreich geführter Prozesse, insbesondere in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arzneimittelzulassungsfragen sowie in heilmittelwerberechtlichen Streitigkeiten ermöglichen es der Kanzlei, für alle Mandanten praktische Lösungen auf höchstem Niveau zu finden.
Daneben beraten und vertritt die Kanzlei Dr. Köhne Mandanten auch umfassend in wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Kanzlei Dr. Köhne
Die Kanzlei Dr. Köhne ist eine unabhängige deutsche Anwaltskanzlei und Nachfolger der Kanzlei bohnes Partnerschaft von Rechtsanwälten. Seit ihrer Gründung ist die Kanzlei für alle Unternehmen – von Inhaber geführten Firmen bis zu börsennotierten Aktiengesellschaften – in den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Gesundheitsrechts sowie des Automobilvertriebsrechts tätig.
Kernkompetenz der Kanzlei Dr. Köhne ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen aus allen Bereichen der Life Sciences Industrie. Dabei ist die Kanzlei schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, für Unternehmen aus der Pharma-, Lebensmittel-, Futtermittel- und Kosmetikbranche tätig.
Neben der Beratung und Prozessführung im Heilmittelwerbe-/Wettbewerbsrecht ist die Kanzlei umfangreich auf den Gebieten des Arzneimittelrechts, insbesondere in Zulassungs- und Erstattungsfragen, des Sponsoring (Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Dritten) sowie im (Produkt)haftungsrecht tätig.
Die enge Zusammenarbeit mit Mandanten und untereinander sowie die über viele Jahre angesammelte Erfahrung aus Beratung und einer Vielzahl erfolgreich geführter Prozesse, insbesondere in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arzneimittelzulassungsfragen sowie in heilmittelwerberechtlichen Streitigkeiten ermöglichen es der Kanzlei, für alle Mandanten praktische Lösungen auf höchstem Niveau zu finden.
Daneben beraten und vertritt die Kanzlei Dr. Köhne Mandanten auch umfassend in wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.