Tätigkeitsschwerpunkt Kosmetikrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Kosmetikrecht

Der Regelungsdichte in dem Spezialbereich „Kosmetikrecht“ ist beachtlich. Doch aufgrund des Umstands, dass das geltende Recht bestenfalls unscharfe Maßstäbe zur Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln und Medizinprodukten liefert, ist die Kanzlei in diesem Rechtsgebiet ebenfalls seit Jahren schwerpunktmäßig tätig.

Das Tätigkeitsspektrum im Bereich Kosmetikrecht umfasst u.a.:

  • Fragen der Produktabgrenzung zu Arznei- und Lebensmitteln
  • Begleitung der Produktgestaltung und Werbekonzeption
  • Vertragsgestaltung
  • Werbung

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