Tätigkeitsschwerpunkt Lebensmittelrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht ist Querschnittsmaterie zwischen Verbraucherschutz, Gefahrenschutz und Gewerberecht im weiteren Sinne. Es ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete. Seit dem 22. Februar 2019 gilt eine spezielle europäische delegierte Verordnung, mit der die Vorgaben für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) verschärft wurden. Zudem wurde vor einigen Jahren der Rechtsrahmen für diätetische Lebensmittel in der EU neu gestaltet. Seit dem 20. Juli 2016 hat die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 die vorherige Diätrahmenrichtlinie der EG abgelöst. Mit der Neuordnung wurde das Konzept der Lebensmittel für eine besondere Ernährung (diätetische Lebensmittel, dietetic food) aufgegeben und durch „Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen“ (Foods for specific groups, FSG) ersetzt.

Das Tätigkeitsspektrum im Bereich Lebensmittelrecht umfasst u.a.:

  • Fragen der Produktabgrenzung zu Arzneimitteln und Kosmetika als auch innerhalb des Lebensmittelbereichs
  • Beratung bei der Werbung und bei der Absicherung gesundheitsbezogener Angaben, insbesondere nach der HealthClaimsVO und der LMIV
  • Vertretung gegenüber Behörden und in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen

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