Tätigkeitsschwerpunkt Heilmittelwerberecht

Tätigkeitsschwerpunkt Heilmittelwerberecht

Die Vorschriften des „Gesetztes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens“ finden Anwendung, sobald für Produkte bzw. Leistungen aus dem Gesundheitsbereich – Arzneimittel und Medizinprodukte, aber auch Behandlungen und medizinische Verfahren – geworben wird. Dabei geht es primär um die Abwehr von Gefahren, die mit der gesundheitsbezogenen Werbung einhergehen können. Verstöße gegen die Vorschriften des „Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens“ sind deshalb grundsätzlich straf- oder bußgeldbewährt.

Die eigentliche Bedeutung erlangt das Gesetz dadurch, dass seine Nichteinhaltung wettbewerbsrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts- und nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, die von Konkurrenten auf dem Zivilrechtsweg durchgesetzt werden können. Ein beträchtlicher Teil der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen spielt auf dem Feld der Heilmittelwerbung.

Die Kanzlei steht Ihnen u.a. zur Seite bei:

  • Überprüfung von Werbemaßnahmen
  • Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Abwehr von Angriffen.
  • Entwicklung von Strategien zum Angriff fremder Produkte.

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