Tätigkeitsschwerpunkt Produktsicherheit und Produkthaftung

Tätigkeitsschwerpunkt Produktsicherheit und Produkthaftung

Die Kanzlei Dr. Köhne berät und vertritt Unternehmen in sämtlichen Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Produkten unterschiedlichster Art.

Neben den allgemeinen produkthaftungsrechtlichen Regelungen in § 823 Abs. 1 BGB, des Vertragsrechts oder des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) existieren je nach Branche eine Vielzahl weiterer relevanter Regelungen, die jeweils zu berücksichtigen sind.

Über industriepezifische Expertise verfügen wir insbesondere in den folgenden Bereichen:

Die Kanzlei berät bereits im Vorfeld bei der Feststellung und Bewertung etwaiger Haftungsrisiken. Ferner steht die Kanzlei Mandanten in Krisenfällen, bei Rückrufen sowie bei der Vertretung in gerichtlichen Haftungsprozessen und damit einhergehenden Versicherungsfragen zur Seite.

Inhaltlich umfasst das Tätigkeitsspektrum im Bereich Produktsicherheit und Produkthaftung u.a.:

  • Kommunikation und Unterstützung in Krisenfällen
  • Vorbereitung und Durchführung von Rückrufaktionen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Regressansprüchen
  • Durchsetzung von Deckungsansprüchen gegenüber Haftpflichtversicherern

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