Dr. Rainer Köhne
Rechtsanwalt Dr. Rainer Köhne studierte Jura an der Universität Trier sowie der Rijksuniversiteit Limburg/Niederlande. Das sich anschließende Referendariat absolvierte er u.a. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie beim Juristischen Dienst des Europäischen Parlaments in Luxemburg. Nach dem Studium promovierte er an der Universität Trier in einem europarechtlichen Thema. Herr Dr. Köhne ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Gesundheitsbereich tätig.
Herr Dr. Köhne betreut und unterstützt nationale und internationale Unternehmen auf unterschiedlichen Produktions- und Handelsstufen in allen Fragen des Gesundheitsrechts, beginnend mit der Produkteinführung mit daher einhergehenden Abgrenzungsfragen über die Betreuung bei Zulassungs- und Registrierungsverfahren bis zu dem sich anschließenden In-Verkehr-Bringen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:
- Beratung in nationalen und europäischen Zulassungsverfahren
- Grundsätzliche Fragestellungen zum nationalen und europäischen Arzneimittelrecht
- Beratung und anwaltliche Prozessvertretung in heilmittelwerberechtlichen Angelegenheiten
- Beratung bei behördlichen Beanstandungen.
Herr Dr. Köhne ist neben seiner Beratungstätigkeit auch stark forensisch – insbesondere in wettbewerbsrechtlichen Prozessen – tätig.
Herr Dr. Köhne ist Mitglied im Rechtsausschuss des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH Bonn).
Dr. Rainer Köhne
Rechtsanwalt Dr. Rainer Köhne studierte Jura an der Universität Trier sowie der Rijksuniversiteit Limburg/Niederlande. Das sich anschließende Referendariat absolvierte er u.a. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie beim Juristischen Dienst des Europäischen Parlaments in Luxemburg. Nach dem Studium promovierte er an der Universität Trier in einem europarechtlichen Thema. Herr Dr. Köhne ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Gesundheitsbereich tätig.
Herr Dr. Köhne betreut und unterstützt nationale und internationale Unternehmen auf unterschiedlichen Produktions- und Handelsstufen in allen Fragen des Gesundheitsrechts, beginnend mit der Produkteinführung mit daher einhergehenden Abgrenzungsfragen über die Betreuung bei Zulassungs- und Registrierungsverfahren bis zu dem sich anschließenden In-Verkehr-Bringen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:
- Beratung in nationalen und europäischen Zulassungsverfahren
- Grundsätzliche Fragestellungen zum nationalen und europäischen Arzneimittelrecht
- Beratung und anwaltliche Prozessvertretung in heilmittelwerberechtlichen Angelegenheiten
- Beratung bei behördlichen Beanstandungen.
Herr Dr. Köhne ist neben seiner Beratungstätigkeit auch stark forensisch – insbesondere in wettbewerbsrechtlichen Prozessen – tätig.
Herr Dr. Köhne ist Mitglied im Rechtsausschuss des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH Bonn).