Tätigkeitsschwerpunkt Automobilvertriebsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Automobilvertriebsrecht
Der Vertrieb von neuen Kraftfahrzeugen ist traditionell einer der Bereiche, der unter EU-Recht eine besondere Stellung genießt; ist er doch seit dem Jahre 1985 durch eine eigene Gruppenfreistellungsverordnung geregelt. Der Europäische Gesetzgeber hatte es aus verschiedenen Gründen als wesentlich erachtet, den Automobilvertrieb unabhängig von dem Vertrieb anderer Konsumgüter speziell zu regeln.
Im Automobilvertriebsrecht beraten wir unsere Mandanten umfassendst.