Tätigkeitsschwerpunkt Arzneimittelrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Arzneimittelrecht
Das Arzneimittelrecht zählt zu den Kernkompetenzen der Beratung. Arzneimittel unterliegen einem Regelungsdickicht wie kaum ein anderer Bereich. Die Kanzlei berät aus dem Bereich der Human- und Tierarzneimittel in Fragen der Herstellung, des Vertriebs sowie der Haftung und im Heilmittelwerberecht (HWG).
Neben der Verteidigung gewerblicher Schutzrechte nimmt die Vertretung in verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden als auch in verwaltungsgerichtlichen Prozessen breiten Raum ein. Auch die Erstellung von Entwicklungs- und Kooperationsverträgen, Herstellungsverträgen etc. im nationalen und internationalen Bereich gehört zur Tätigkeit der Kanzlei.